Virtual Office

Muss ich als Coworker:in oder Mieter:in eines Virtual Offices in der PostWerkStatt den ORF-Beitrag (OBS) bezahlen?

Schreibtisch mit Laptop und Brief ‚OBS-Beitrag?‘ – Coworking und Virtual Office in der PostWerkStatt Ottensheim.

Egal, ob du bei uns in der PostWerkStatt coworkst oder unser Virtual Office als Geschäftsadresse und Firmensitz nutzt: Eine OBS-Gebühr für dein Unternehmen ist dafür normalerweise kein Thema, solange du keine Angestellten hast, die für dich arbeiten.

Wir wissen, wie verwirrend das Ganze sein kann. GIS, OBS, ORF-Beitrag, Rundfunkgebühr …

Gerade wenn du gründest, freiberuflich arbeitest oder remote unterwegs bist, verlierst du da schnell den Überblick. Darum versuchen wir hier, ein bisschen Licht in den Begriffsdschungel zu bringen.

Was ist eigentlich die OBS?

Die Abkürzung OBS steht für ORF-Beitrags Service GmbH, also die Nachfolgerin der GIS. Seit Anfang 2024 gibt es keine „Gerätegebühr“ mehr, sondern den ORF-Beitrag. Ob du einen Fernseher oder ein Radio hast, spielt somit keine Rolle mehr.

Privat zahlst du für jede Adresse, an der mindestens eine volljährige Person ihren Hauptwohnsitz hat, also pro Haushalt. Das sind derzeit 15,30 € im Monat.

Bei gewerblichen Aktivitäten und Betriebsstätten wird es oft komplizierter. Denn hier stellt sich die Frage: Muss ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte zusätzlich zahlen?

Wann entsteht überhaupt eine Beitragspflicht für Unternehmen?

Die Antwort ist einfacher als gedacht: Es kommt auf deine Angestellten an.

Beschäftigst du Mitarbeiter:innen an einer Betriebsstätte in Österreich, zum Beispiel in einem Büro, einer Werkstatt oder einem Geschäftslokal, zahlst du für sie Kommunalsteuer an die Gemeinde. Und genau daran hängt der ORF-Beitrag: Ein Unternehmen zahlt ihn, wenn es im Vorjahr Kommunalsteuer gezahlt hat.

Wie viele Betriebsstätten du hast, spielt seit 2025 keine Rolle mehr. Gezählt wird die gesamte Lohnsumme deines Unternehmens. Für kleine Unternehmen bis 1,6 Mio. € Lohnsumme im Jahr ist das genau ein Beitrag, also gleich viel wie für einen Privathaushalt. Vorgeschrieben wird das einmal im Jahr, die Zahlungsfrist steht auf der Vorschreibung.

Für dich heißt das: Arbeitest du allein oder ist deine Lohnsumme so gering, dass sie unter den Kommunalsteuer-Freibetrag fällt, zahlst du keinen ORF-Beitrag für dein Unternehmen. Dein privater Beitrag für den Haushalt reicht.

Warum zahlst du das als Coworker:in oder Virtual-Office-Kund:in bei uns normalerweise nicht?

Hier kommen die großen Vorteile eines flexiblen Arbeitsplatzes im Herzen von Ottensheim ins Spiel:

  1. Das Virtual Office ist kein exklusives Büro: Du nutzt bei uns Geschäftsadresse, Firmensitz und Postservice. Du hast hier jedoch keine eigene, geschlossene physische Betriebsstätte im Sinne eines klassischen Mietbüros.
  2. Coworking ohne Angestellte: Ob Flex- oder Fix-Platz, solange du allein arbeitest, zahlst du keine Kommunalsteuer und damit auch keinen ORF-Beitrag für dein Unternehmen.
  3. Und wenn du Angestellte hast? Dann zahlt dein Unternehmen den ORF-Beitrag in aller Regel ohnehin, egal ob ihr bei uns, im eigenen Büro oder an einem anderen Standort arbeitet. Arbeiten deine Angestellten regelmäßig an einem fixen Platz bei uns, kann die PostWerkStatt für die Kommunalsteuer als deine Betriebsstätte gelten. Dann geht die Kommunalsteuer an Ottensheim. Ein zusätzlicher ORF-Beitrag entsteht dadurch aber nicht.

Du kannst dich also entspannt zurücklehnen, deinen Laptop aufklappen, unser schnelles Glasfaser-Internet nutzen und dich voll und ganz auf deine Projekte konzentrieren, ohne dir den Kopf über Rundfunkgebühren für deinen Schreibtisch zu zerbrechen.

Noch Fragen zum Virtual Office oder zum Coworking-Alltag? Schreib uns!

 

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