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Gewerbeanmeldung in Österreich für nicht-österreichische Gewerbetreibende

Gewerbeanmeldung in Österreich für nicht-österreichische Gewerbetreibende

Du hast deine Ausbildung und deine bisherige berufliche Praxis im Ausland absolviert, möchtest aber jetzt in Österreich durchstarten und hier ein Gewerbe anmelden? Der Schritt in die Selbstständigkeit in Österreich bringt gleich zu Beginn ein paar bürokratische Hürden mit sich – bei deren Bewältigung wir dir sehr gerne helfen. 

Hier die ersten Schritte vor bzw. bei der Gewerbeanmeldung und Anerkennung deiner Befähigungen:

Schritt 1: Freies Gewerbe vs. reglementiertes Gewerbe

Bevor du loslegst: Welche Tätigkeit möchtest du genau ausüben? Hier gilt es in Österreich freie und reglementierte Gewerbe zu unterschieden.

  • Das freie Gewerbe: Hierfür benötigst du in der Regel keine spezielle Befähigungsprüfung oder vorgeschriebene Ausbildung. Auf der Website der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) findest du eine praktische Liste aller freien Gewerbe.
  • Das reglementierte Gewerbe: Für bestimmte Branchen (wie Handwerk, bestimmte Beratungsleistungen oder reglementierte Dienstleistungen) ist eine spezielle Ausbildung, Befähigung oder nachgewiesene Berufspraxis zwingend vorgeschrieben. Als Gegenabgleich gibt es dazu ebenfalls eine offizielle Liste der reglementierten Gewerbe bei der WKO.

Szenario A: Du wirst ein „freies Gewerbe“ ausüben

Super – das ist der unkomplizierte Weg! Wenn deine Wunschtätigkeit ein freies Gewerbe ist, musst du gar nicht viel tun, außer dein Gewerbe offiziell anzumelden.

  • Wie das geht? Am schnellsten und unkompliziertesten funktioniert das online über das GISA-Portal mit dem entsprechenden Formular zur Gewerbeanmeldung.

Du willst deine Zeit lieber in dein Business statt in Formulare stecken?

Sehr gerne übernimmt die PostWerkStatt die komplette Gewerbeanmeldung für dich! Als Unternehmensberatung sind wir befugt, sämtliche Behördenwege für dich zu erledigen.

Szenario B: Du wirst ein „reglementiertes Gewerbe“ ausüben

Fällt deine Tätigkeit in die Kategorie der reglementierten Gewerbe, wird es etwas komplizierter. In diesem Fall musst du dich zuerst um die Anerkennung deiner im Ausland erworbenen Ausbildung, Befähigung und Berufspraxis kümmern.

  • Das Verfahren: Dafür ist ein sogenanntes „Anerkennungsverfahren gemäß § 373c GewO 1994“ bei der Wirtschaftsabteilung des Landes Oberösterreich notwendig.
  • Du kannst diesen Antrag natürlich selbst einreichen – das dazugehörige offizielle Formular steht online bereit.

Abkürzung gefällig?

Auch hier stehen wir dir zur Seite! Wir leiten das Anerkennungsverfahren gerne von A bis Z für dich in die Wege, in ca. 2-4 Wochen ist alles geregelt und du bist startbereit – also du kannst dein Gewerbe nun anmelden und unternehmerisch tätig werden.

Dein Vorteil mit der PostWerkStatt: Offiziell bevollmächtigt & entspannt ans Ziel

Als etablierte Unternehmensberatung sind wir automatisch bei den Behörden bevollmächtigte Vertreter. Das bedeutet für dich: Wir nehmen dir den Papierkrieg ab.

Egal ob es um:

  • die klassische Gewerbeanmeldung,
  • eine Standortverlegung oder
  • das Anerkennungsverfahren deiner im Ausland erworbenen Befähigungen geht:

Lehn dich zurück und überlasse uns die Behördenwege. So kannst du dich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt – dein Unternehmen und deine Kund:innen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Komm in der PostWerkStatt in Ottensheim vorbei oder schreib uns an postwerkstatt@ottensheim.at – wir bringen deine Gründung in Österreich auf Schiene!

 

 

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