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Bevollmächtigten-Service nach EU-Verpackungsverordnung (PPWR) & AWG

 
Du bist ein Kleinunternehmen und vertreibst verpackte Waren nach Österreich? Gemäß der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) und dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) benötigen ausländische Hersteller, Erzeuger oder Fernabsatzhändler einen rechtlichen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich.

 

Wir haben viele Jahre Erfahrung als Repräsentanz für Virtual Offices – und bieten ab sofort auch im Rahmen der PPWR ein schlankes, unkompliziertes Service als offizieller Ansprechpartner für die Marktüberwachung und im EDM-Portal.

 

Exakt zugeschnitten auf kleine Betriebe im Rahmen der gesetzlichen Pauschalierung.

Behördlich anerkannt

Wir sind behördlich registrierte und anerkannte Bevollmächtigte (EDM).

Was bieten wir an?

Österreichische Zustell- und Vertretungsadresse: Offizielle Benennung der PostWerkStatt als dein inländischer Bevollmächtigter für Behörden und Marktüberwachung.
Dokumenten-Vorbereitung & Aufbewahrung: Fristgerechte Bereitstellung (binnen max. 10 Tagen bei Behördenanfragen) und Archivierung (für 5 Jahre) der erforderlichen Unterlagen (sowie technische Dokumentationen und Nachweise) für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Die genannte Fristen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben mit Stand 2026.
EDM-Schnittstelle: Unterstützung bei der Einbindung und Registrierung im österreichischen EDM-Portal sowie Begleitung bei den behördlichen Meldesystemen im Rahmen der pauschalierten Abwicklungen.
Behördenkommunikation: Schnittstelle zu den österreichischen Behörden bei begründeten Konformitätsnachweisen oder notwendigen Korrekturmaßnahmen.
Einfache und günstige Beglaubigung der Bevollmächtigung. Achtung: Jede PPWR-Vollmacht muss zwingend notariell beglaubigt sein.

Wir garantieren

10-Tage-Frist bei Behördenanfragen: Wenn die Marktüberwachungsbehörde Unterlagen anfordert, dann garantieren wir, diese innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung vorlegen können. (Gilt für alle bei uns evidenten Unterlagen, ausgenommen Dokumente, zu deren Bereitstellung wir DEINE Mithilfe benötigen.)
Dokumenten-Archivierung: Alle vom Hersteller oder Händler – also von dir – übergebenen Nachweise (wie die EU-Konformitätserklärung und technische Unterlagen) werden von uns sicher und gemäß der gesetzlichen Fristen aufbewahrt: Bei Einwegverpackungen: mindestens 5 Jahre ab dem Inverkehrbringen. Bei wiederverwendbaren Verpackungen: mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen.

Für wen bieten wir an?

Unser Angebot richtet sich gezielt an kleine Marktteilnehmer und passt perfekt zu:
• Kleinen Onlineshops & Direktvermarktern, die geringe Verpackungsmengen nach Österreich liefern.
Kleinen Herstellern und ausländischen Kleinunternehmern, die überschaubare Mengen in Verkehr bringen und eine unkomplizierte Partnerschaft suchen.
Betriebe im Rahmen der gesetzlichen Pauschalierung: Wir arbeiten ausschließlich für Kunden, die unter die vereinfachten Pauschalierungsregelungen fallen.

Wir bieten keine komplexen Großkonzern-Abrechnungen, stundenbasierten Audits oder Großhandels-Massenabwicklungen an.

Die gesetzliche Pauschalierung

Die gesetzliche Pauschalierung im österreichischen Verpackungsrecht (verankert im Abfallwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung) ist ein vereinfachtes Melde- und Lizenzierungsverfahren für Unternehmen mit sehr geringen Umlaufmengen. Sie befreit kleine Marktteilnehmer von aufwendigen, materialgenauen Einzelmengenmeldungen und komplexen Stoffstrombilanzen.

Mengengrenze: Das Unternehmen darf im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.500 kg Haushaltsverpackungen und weniger als 1.500 kg gewerbliche Verpackungen auf dem österreichischen Markt in Verkehr bringen.

Deine Vorteile der Pauschalierung

Entfall der Detailmeldungen: Es ist nicht erforderlich, exakte Kilogramm-Werte nach einzelnen Materialfraktionen (wie Papier, Karton, Kunststoff, Glas oder Metall) aufgeschlüsselt zu erfassen und quartalsweise oder monatlich an das Verwertungssystem zu melden.
Pauschale Lizenzgebühr: Statt variabler, mengenabhängiger Lizenzkosten wird ein fixer Jahrestarif an ein zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem entrichtet.
Minimaler administrativer Aufwand: Die bürokratischen Hürden bei der Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werden drastisch reduziert, wodurch keine spezialisierte Buchhaltung für Verpackungsdaten nötig ist.

Was hoch ist die pauschalierte Lizenzgebühr?

€ 90 zzgl 20% USt (Stand 2026).
Nach erfolgreicher Registrierung in Österreich zahlst du deine Pauschal-Lizenzgebühr jährlich direkt an die ARA.

Rechtliche Grenzen und Konsequenzen

Keine Lizenzbefreiung: Die Pauschalierung ist keine Befreiung von der grundsätzlichen Pflicht, Verpackungen zu lizenzieren, sondern lediglich eine administrative Vereinfachung der Abwicklung.
Überschreitung der Obergrenze: Wird die Grenze von 1.500 kg pro Verpackungsart im Kalenderjahr überschritten, verlierst du den Anspruch auf das Pauschalmodell. In diesem Fall greift automatisch die vollumfängliche, nach Materialarten differenzierte Meldepflicht mit periodischen Berichten.

Was bieten wir nicht an?

Keine Industrielösungen: Wir bieten ausdrücklich keine Bevollmächtigen-Dienste für Industrieunternehmen, große Importeure oder Händler, die über den gesetzlich definierten Kleinstmengen- und Pauschalbereich hinausgehen.

Was kostet das?

Nur bei uns gibt es völlig Transparente Fixkosten ohne versteckte Gebühren.

Verpackungs-Bevollmächtigung (Pauschale):
€ 120,00 € pro Kalenderjahr (exkl. USt.) für die offizielle Vertretung und Dokumentenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Kleinmengen- bzw. Pauschalgrenzen – also gerade einmal € 10 pro Monat.
Inkludierte Leistungen: Bereitstellung der Adresse als inländische Vertretungsadresse, jährliche Grundbetreuung sowie Dokumentenarchivierung für die Marktüberwachung.

Bitte beachten: Etwaige Lizenzentgelte für die tatsächliche Lizenzierung der Verpackungsmengen bei Rücknahmesystemen wie der ARA oder amtliche Registrierungsgebühren des Umweltbundesamtes für das EDM-Portal sind separat direkt an die jeweiligen Institutionen zu entrichten.

Prozess: So funktioniert die Abwicklung

Email an postwerkstatt@ottensheim.at – wir antworten umgehend mit allen benötigten Unterlagen im Anhang.
Datenprüfung: du übermittelst uns die Eckdaten Deines Unternehmens zur Prüfung der Kleinstmengen-Pauschalierung.
Vertragsabschluss: Unterzeichnung des Bevollmächtigungsvertrags und Ausstellung der offiziellen Vertretungsvollmacht.
Einrichtung: Hinterlegung der PostWerkStatt als offizielle Zustell- und Vertretungsadresse in Österreich (inkl. EDM-Unterstützung).
Einreichung der Kunden-Vollmacht: Ich reiche für dich die offizielle, beglaubigte Vollmacht über das EDM-Portal beim zuständigen Ministerium (BMLUK) ein.
Offizielle Listung im Register (ZAReg)
Freischaltung der Kunden-Konten: Im Zuge dieses Prozesses wirst du mit mir im EDM-System verknüpft, wir haben dann beide Zugang und ich kann als dein Bevollmächtigter in deinem Namen Meldungen eingeben.
Laufende Sicherheit: Bereitstellung der geforderten Nachweise und Dokumente für die Marktüberwachung.

Wie kann ich die Vollmacht notariell beglaubigen lassen?

Deine Unterschrift (bzw. die des/der vertretungsbefugten Person in deinem Unternehmen, z.B. der Geschäftsführung oder der Eigentümer) muss zwingend notariell beglaubigt sein. Du kannst das bei einem Notar in deiner Nähe (also an deinem Standort, nicht in Österreich nötig!) machen lassen – oder ganz einfach und unkompliziert online mit unserem Partner notarity.

Was ist der nächste Schritt?

Ganz einfach: Maile uns an postwerkstatt@ottensheim.at und wir antworten (binnen max. 24 Stunden) mit den Vorlagen zur Vollmacht und unserem Vertretungs-Vertrag sowie den Antworten auf alle deine Fragen. Wenn alle Dokumente ausgefüllt sind, dann benötigen wir noch einen Ausweis, Gewerberegister-/Handelsregister-/Firmenbuchauszug und einen ganz kurzen Verifikationscall via Zoom.

Was brauchen wir von dir?

Vollmacht, den Vertrag zwischen und beiden, einen Ausweis, Gewerberegister-/Handelsregister-/Firmenbuchauszug und einen ganz kurzen Call zur Verifikation via Zoom.

Laufdauer und Kündigung

Die Laufdauer orientiert sich an den uns vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Natürlich kannst du jederzeit kündigen (mit je 4 wochen Frist), für die restlcihe, verblebende Aufbewahrungsfrist dürfen wir aber ein kleiknes Entgeld verrechnen (€ 50 pro verbleibenden Kalenderjahr).

Weitere Auskünfte

Weitere Infos zur PPWR und Bevollmächtigung in Österreich findest du im Netz, zB unter:
https://www.wko.at/abfall/eu-verpackungsverordnung-ppwr