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Kosten sparen beim Start: So nutzt du das NeuFöG für deine Gründung in Österreich

17. März 2026

Wer in Österreich den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, merkt schnell: Neben der Euphorie für die eigene Idee warten auch zahlreiche Behördenwege und Gebühren. Doch der Staat greift Gründern unter die Arme. Eines der wichtigsten Instrumente dafür ist das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG).

In diesem Beitrag erfährst du, wie du durch das NeuFöG hunderte Euro an Startkosten sparst und was du bei der Beantragung beachten musst.

Was ist das NeuFöG eigentlich?

Das NeuFöG ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die finanzielle Belastung in der Startphase eines Unternehmens zu senken. Es befreit Neugründer (und unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsnachfolger) von diversen Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben und sogar von Teilen der Lohnnebenkosten in den ersten Monaten.

Welche Kosten kannst du dir konkret sparen?

Die Ersparnis durch das NeuFöG ist gerade am Anfang nicht zu unterschätzen. Zu den wichtigsten Befreiungen gehören:

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben: Diese fallen normalerweise bei der Anmeldung des Gewerbes oder bei der Ausstellung von Urkunden an.

  • Firmenbuchgebühren: Wenn du dein Unternehmen (z.B. eine GmbH) ins Firmenbuch eintragen lässt, entfallen die gerichtlichen Eingabegebühren. Das ist besonders relevant, wenn du dich fragst, ob du mit deinem Virtual Office ins Handelsregister (Firmenbuch) eingetragen werden kannst – das NeuFöG macht diesen formalen Schritt deutlich günstiger.

  • Grunderwerbsteuer: Falls für den Betrieb Grundstücke eingebracht werden.

  • Lohnnebenkosten: In den ersten 12 Monaten nach der Gründung sind bestimmte Dienstgeberbeiträge (DB, DZ und KommSt) für Mitarbeiter reduziert oder fallen weg.

Wer wird gefördert? (Die Voraussetzungen)

Nicht jede Neuanmeldung ist automatisch eine „Neugründung“ im Sinne des Gesetzes. Damit du in den Genuss der Förderung kommst, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Schaffung einer bisher nicht vorhandenen Betriebshistorie: Du darfst dich in den letzten 15 Jahren in dieser Form (ähnliche Branche/Tätigkeit) nicht schon einmal selbstständig gemacht haben.

  2. Beherrschende Stellung: Die Person, welche die Förderung beansprucht, muss die Struktur des neuen Betriebs maßgeblich bestimmen (z.B. als geschäftsführender Gesellschafter).

  3. Beratungsgespräch: Das ist der wichtigste formale Schritt! Du musst vor der Gründung eine Bestätigung einer gesetzlichen Interessenvertretung (meist die Wirtschaftskammer – WKO) einholen.

Schritt für Schritt zum NeuFöG-Vorteil

Damit die Gebührenbefreiung greift, ist das Timing entscheidend. Die Befreiung kann nämlich nicht rückwirkend beantragt werden.

  1. Beratung suchen: Gehe zur WKO (Gründerservice) oder zu deinem Steuerberater. Dort wird geprüft, ob eine Neugründung vorliegt.

  2. Formular NeuFö 1 ausfüllen: Gemeinsam mit der Beratungsstelle füllst du das Formular aus. Hier wird bestätigt, dass du über die grundlegenden Rechtskenntnisse aufgeklärt wurdest.

  3. Vorlage bei den Behörden: Dieses bestätigte Formular musst du bei der Gewerbeanmeldung, beim Finanzamt oder beim Firmenbuchgericht vorlegen. Nur so erkennt die Behörde direkt, dass keine Gebühren vorzuschreiben sind.

Fazit: Ein Muss für jeden Gründer

Das NeuFöG ist eines der unkompliziertesten Förderinstrumente in Österreich. Es erfordert kaum Papierkram, bringt aber sofort eine spürbare finanzielle Entlastung. Besonders wenn du dein Business professionell aufstellst – etwa mit einem Virtual Office als offiziellem Firmensitz – hilft dir das NeuFöG dabei, dein Budget für das Wesentliche zu nutzen: Dein Business-Wachstum.

Du hast Fragen zur Firmengründung oder suchst noch den passenden Standort für dein Unternehmen? Wir von der Postwerkstatt unterstützen dich nicht nur mit einer repräsentativen Geschäftsadresse, sondern begleiten dich mit unserem Netzwerk auf deinem Weg zum Erfolg!


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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