Dein Firmensitz in Österreich.
Virtual Office für Unternehmen, Gründer:innen und GmbHs aus Deutschland – ohne Anreise, komplett digital.

➨ Du möchtest in Österreich gründen – als Einzelunternehmen oder GmbH?
➨ Deine deutsche Firma braucht eine Zweigniederlassung in Österreich?
➨ Du möchtest in Österreich wirtschaftlich tätig werden und brauchst eine österreichische Steuernummer?
➨ Du brauchst eine ladungsfähige Adresse für ein rechtssicheres Impressum?
➨ Du möchtest deine Privatadresse in Deutschland nicht veröffentlichen?
Dann mach die PostWerkStatt in Ottensheim bei Linz zu deinem Firmensitz in Österreich: Wir nehmen deine Post entgegen, scannen sie und stellen sie dir digital zu – egal, ob du in München, Hamburg oder sonst wo bist.

Privat bleibt privat.
Handels-, gewerbe- und steuerrechtlich auf sicherem österreichischen Boden.

Leistungen

Mit deinem Firmensitz an der Adresse der PostWerkStatt erhältst du dein (gewerberechtlich nötiges) Firmenschild sowie ein eigenes Postfach. Wir nehmen deine Post entgegen und benachrichtigen dich bei Posteingang. Du kannst die Sendungen persönlich abholen oder uns die Erlaubnis erteilen, sie zu öffnen und zu scannen. Nach dem Scan durch unser Team startet die vollautomatisierte, hochverschlüsselte digitale Postzustellung in dein digitales Postfach – in Echtzeit, auch nach Deutschland. Originale leiten wir gerne postalisch weiter, im In- und Ausland. Den genauen Prozess passen wir deinen Wünschen an und halten ihn gemeinsam vertraglich fest.

Was kostet dein Firmensitz in Österreich?

Dein Firmensitz in der PostWerkStatt inkl. unserer Postservices kostet (netto, zzgl. 20 % USt)

€ 495 bei jährlicher Zahlung
€ 45 bei monatlicher Zahlung sowie

€ 40 einmalige Anmeldegebühr
€ 30 Porto-Akonto für periodische Nachsendungen der Originalpost (auch nach Deutschland)

Für das Scan-Service (digitale Zustellung über unser virtuelles Postfach) fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Deine neue Adresse in Österreich

Ganz einfach:

Dein Name / Firmenname
Linzer Straße 17
4100 Ottensheim
Österreich

Deine Adresse OHNE c/o oder einen anderen Zusatz. Klar, einfach und repräsentativ – für Firmenbuch, Gewerbeanmeldung, Impressum und Rechnungen.

Österreichische Telefonnummer

Wir bieten dir für dein Unternehmen eine österreichische Festnetznummer mit lokaler Vorwahl deines Virtual Office an. Du kannst unter dieser Nummer auf deinem Handy angerufen werden, egal ob du gerade in Deutschland oder unterwegs bist. Und du kannst von deinem Handy aus mit dieser Nummer telefonieren – sichtbar ist für deine Gesprächspartner:innen immer nur deine österreichische Festnetznummer. Möglich wird dies mit unserer virtuellen Telefonanlage auf Basis von 3CX. Die Kosten belaufen sich all-in (ohne extra Gesprächsgebühren) auf € 10 pro Monat.

Garantiert: Sauberer Prozess

Wir garantieren, dass jede Postsendung, die bei uns einlangt, dauerhaft und gerichtsfest nachvollziehbar bleibt!

Alles wird bei Einlangen erfasst, gescannt, auf einem gesicherten Server abgelegt, du wirst per E-Mail über den Posteingang benachrichtigt und kannst sofort deine Scans downloaden oder einfach online lesen – natürlich auch am Handy. Jeder Prozessschritt wird dokumentiert und ist jederzeit nachvollziehbar bzw. beweisbar. Zu deiner Sicherheit!

Aus Deutschland gut erreichbar

Ottensheim liegt direkt an der Donau, rund 10 km von Linz und etwa eine Autostunde von Passau entfernt. Du musst zwar nie persönlich kommen – wenn du aber Kund:innen in Österreich treffen oder ein paar Tage vor Ort arbeiten willst, buchst du einfach einen Arbeitsplatz im CoWorking oder einen unserer Besprechungsräume.

Zweigniederlassung deiner deutschen Firma

Deine GmbH oder dein Unternehmen aus Deutschland möchte in Österreich tätig werden? Dann meldest du die Zweigniederlassung nach ihrer tatsächlichen Errichtung zum Firmenbuch beim Landesgericht Linz an. Die Nutzungsvereinbarung mit der PostWerkStatt dient dabei als Nachweis des Standorts. Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist kein ständiger Vertreter in Österreich nötig, und weil deine Unterlagen bereits auf Deutsch sind, entfallen meist teure Übersetzungen. Die notariell beglaubigte Unterschrift erledigst du online über Notarity. Wird die Zweigniederlassung gewerblich tätig, braucht sie außerdem eine Gewerbeberechtigung und eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in mit Wohnsitz im EWR. Mehr dazu: Rechnungslegung bei Gründung einer Zweigniederlassung.

Österreichische GmbH gründen

Seit 2024 beträgt das Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH nur noch € 10.000, davon müssen mindestens € 5.000 bar eingezahlt werden. Neu ist auch die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) mit denselben Kapitalvorgaben. Als deutsche:r Staatsbürger:in kannst du dank EU-Niederlassungsfreiheit ohne Einschränkungen gründen, und auch die Geschäftsführung darf in Deutschland wohnen. Den Gesellschaftsvertrag beurkundest du online mit Notarity, die Adresse für Firmenbuch und Gewerbe bekommst du bei uns. Ob eine eigene GmbH oder eine Zweigniederlassung für dich besser ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Handelsregister heißt hier Firmenbuch

Vieles funktioniert in Österreich ähnlich wie in Deutschland, heißt aber anders:

Handelsregister → Firmenbuch (für uns: Landesgericht Linz)
Gewerbeamt → Gewerbebehörde (für uns: BH Urfahr-Umgebung)
Gewerberegister → GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
IHK → Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
ELSTER → FinanzOnline
Meldebescheinigung → Meldezettel
Einschreiben mit Rückschein → RSa-/RSb-Brief

Gewerbe anmelden & Qualifikation anerkennen

Als deutsche:r Unternehmer:in meldest du dein Gewerbe online über GISA an – ein Wohnsitz in Österreich ist dafür nicht nötig. Prüfe vorher, ob dein Gewerbe in Österreich frei oder reglementiert ist. Für reglementierte Gewerbe kannst du deinen deutschen Meisterbrief oder deine Berufserfahrung anerkennen lassen (Anerkennung nach § 373c Gewerbeordnung) – wir unterstützen dich gerne beim Antrag. Mit der Gewerbeberechtigung wirst du Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich. Mehr dazu: Gewerbe anmelden in Österreich ohne Wohnsitz.

GmbH Gründung online und einfach

Mit unserem Partner Notarity kannst du deine österreichische GmbH einfach und schnell online gründen – auch die notariell beglaubigte Unterschrift für die Anmeldung einer Zweigniederlassung. Egal ob Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages oder nur die notarielle Beglaubigung: Du musst nicht extra nach Österreich anreisen!

Wie das genau funktioniert, liest du in GmbH online gründen mit Remote Online Notarisation.

Wichtige Kontakte

Wir helfen dir gerne bei deiner Gründung – so gut wir können. Gerne für dich da sind auch das Gründerservice der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) und die für uns zuständige Gewerbebehörde, die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. Brauchst du einen Notar, wende dich an unseren Partner Notarity, suchst du einen Anwalt oder eine Steuerberatung mit Erfahrung im deutsch-österreichischen Steuerrecht, frag uns gerne nach Empfehlungen!

Legalität

Dein Virtuelles Büro ist unser Gewerbe des „Büroservices“. Dein Firmensitz in der PostWerkStatt ist keine Briefkastenfirma (Scheinstandort, um korrekt zu sein), sondern ein rechtskonformer, vollwertiger Firmensitz. Die Rechtssicherheit entsteht dadurch, dass du unsere Büroservices in Anspruch nimmst – also die Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost. Und natürlich dadurch, dass du je nach Bedarf jederzeit unsere Arbeitsplätze und Seminarräume nutzen kannst und somit die PostWerkStatt nicht nur virtuell, sondern auch ganz real zu deinem Büro, deinem Standort wird.

Rechtliches

Verlegst du deinen Gewerbestandort, dann musst du bei der zuständigen Behörde um eine Standortverlegung ansuchen. Hast du deinen Standort auch woanders, dann musst du in der PostWerkStatt eine zusätzliche Betriebsstätte anmelden. Und wenn du im Firmenbuch (dem österreichischen Handelsregister) eingetragen bist oder eine Zweigniederlassung eintragen lässt, führt dich dein erster Weg zum zuständigen Firmenbuchgericht – für die PostWerkStatt das Landesgericht Linz. Für die Steuer ist weniger der Firmensitz relevant als der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest. Gerade bei Tätigkeiten in Deutschland und Österreich lass dich dazu von deiner Steuerberatung beraten (Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Österreich).

Ladungsfähige Adresse in Österreich

Im Gegensatz zu einem Postfach gilt dein Firmensitz in der PostWerkStatt auch als Zustelladresse für behördliche Schreiben sowie als Niederlassung im Sinne des Gewerberechts und des Konsumentenschutzgesetzes. Und mit einem Sitz in der bestens reputierten Marktgemeinde Ottensheim kannst du auch sonst nichts falsch machen.

Anwesenheit im Büro

Nein, es ist nicht nötig, dass du selbst anwesend bist, um aus deinem Virtuellen Büro einen rechtskonformen Firmensitz zu machen – du musst also nicht regelmäßig aus Deutschland anreisen. Natürlich kannst du jederzeit vorbeikommen und einen unserer Arbeitsplätze oder einen Meetingraum mieten, z. B. für Termine mit Kund:innen in Österreich. Als Ersatz für deine Anwesenheit gilt unser Büroservice, der Rechts- und Zustellsicherheit für dich schafft. Bei allfälligen Betriebsprüfungen, z. B. durch das Finanzamt, musst du natürlich persönlich anwesend sein.

Wir brauchen von dir

Wir müssen sicherstellen, dass du auch für das Unternehmen, das du bei uns anmeldest, zeichnungsberechtigt bist. Dazu brauchen wir von dir einen aktuellen Firmenbuch- und/oder GISA-Auszug – bei deutschen Unternehmen einen aktuellen Handelsregisterauszug – und/oder eine Vollmacht des/der Eigentümer:in bzw. Geschäftsführer:in sowie einen Personalausweis, eine Meldebestätigung und einen kurzen Zoom-Call zur Verifikation. Wenn du gerade gründest, kannst du alle noch nicht vorhandenen Unterlagen nach der Gründung nachreichen.

Wann kannst du starten?

Jederzeit. Sobald wir alle benötigten Unterlagen haben, der Vertrag unterzeichnet ist und wir uns 1x persönlich oder via Zoom gesprochen haben, kann es losgehen. Der ganze Prozess dauert unsererseits nicht länger als 24 Stunden – ganz ohne Anreise aus Deutschland.

Kündigung

Du hast jederzeit, mit nur 4 Wochen Frist, die Möglichkeit zu kündigen und bleibst so flexibel, wie du dies möchtest!

Wann brauchen wir was von dir?

Die unterschriebene Nutzungsvereinbarung benötigen wir vorab von dir – sie dient dir auch als Nachweis gegenüber Gewerbebehörde und Firmenbuchgericht, dass dein Standort tatsächlich eingerichtet ist. Befindest du dich noch in der Gründung, lassen sich Firmenbuch- sowie GISA-Auszug problemlos nachreichen. Eine nachträgliche Anpassung des Firmennamens ist im Vertrag ebenfalls jederzeit möglich, sodass keine neue Anmeldung erforderlich wird.

Weitere Auskünfte

Hast du noch Fragen bzw. möchtest du die Rechtskonformität deines neuen Virtual Office selbst prüfen, dann wende dich z. B. an die WKO, Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister, oder an deine rechtliche bzw. steuerliche Vertretung.

Weitere Infos findest du weiter unten unter „Häufige Fragen“ sowie in unserem Blog für internationale Gründer:innen.

Häufige Fragen von Unternehmen aus Deutschland

Ja. Dank EU-Niederlassungsfreiheit kannst du als deutsche:r Staatsbürger:in in Österreich ohne Einschränkungen ein Einzelunternehmen oder eine GmbH gründen – auch wenn du weiterhin in Deutschland wohnst. Einen österreichischen Wohnsitz brauchst du dafür nicht, eine ladungsfähige Geschäftsadresse aber schon. Genau die bekommst du im Virtual Office der PostWerkStatt.

Einfach und online über GISA online. Gerne hilft dir auch die für die PostWerkStatt zuständige Gewerbebehörde weiter.
Prüfe vor der Anmeldung, ob dein Gewerbe in Österreich frei oder reglementiert ist und ob du Befähigungsnachweise brauchst.
Mehr dazu: Gewerbeanmeldung für nicht-österreichische Gewerbetreibende und Gewerbe anmelden ohne Wohnsitz in Österreich.

Für reglementierte Gewerbe brauchst du in Österreich einen Befähigungsnachweis. Deutsche Qualifikationen wie der Meisterbrief oder einschlägige Berufserfahrung können nach § 373c Gewerbeordnung anerkannt werden. Den Antrag stellst du beim Amt der Oö. Landesregierung – wir unterstützen dich gerne dabei. Für freie Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis nötig.

Als deutsche:r Staatsbürger:in kannst du in Österreich problemlos eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen – die Staatsangehörigkeit ist dank EU-Niederlassungsfreiheit kein Hindernis.
Seit 2024 beträgt das Mindeststammkapital € 10.000, davon mindestens € 5.000 in bar. Alternativ gibt es die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Den Gesellschaftsvertrag beurkundest du online mit unserem Partner Notarity, ganz ohne Anreise.
Mehr dazu: GmbH online gründen mit Remote Online Notarisation.

Nein – wenn der/die Geschäftsführer:in EU-Bürger:in ist, ist kein Wohnsitz bzw. keine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich nötig. Du kannst deine österreichische GmbH auch mit einer deutschen Geschäftsführung leiten.
Übt die GmbH ein Gewerbe aus, braucht sie zusätzlich eine:n gewerberechtliche:n Geschäftsführer:in mit Wohnsitz im EWR – Deutschland reicht also.

Eine Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens wird nach ihrer tatsächlichen Errichtung zum Firmenbuch angemeldet – für die PostWerkStatt beim Landesgericht Linz. Du brauchst dafür in der Regel:

  • einen aktuellen Handelsregisterauszug
  • den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung
  • den Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung
  • einen Nachweis über den Standort – z. B. unsere Nutzungsvereinbarung
  • notariell beglaubigte Unterschriften (Musterzeichnung) der Geschäftsführung – online über Notarity möglich

Für Unternehmen mit Sitz in der EU ist kein ständiger Vertreter nötig, und weil die Unterlagen bereits auf Deutsch sind, entfallen meist Übersetzungen. Wird die Zweigniederlassung gewerblich tätig, braucht sie eine Gewerbeberechtigung samt gewerberechtlicher Geschäftsführung.
Details zu Steuer und Rechnungen: Rechnungslegung bei Gründung einer Zweigniederlassung.

Das hängt von deinem Vorhaben ab. Eine österreichische GmbH ist eine eigene Gesellschaft mit eigenem Stammkapital (mind. € 10.000) und eigener Haftung. Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil deiner deutschen Firma, braucht kein eigenes Kapital, ihre Gewinne werden aber in der Regel in Österreich besteuert. Welche Variante für dich steuerlich günstiger ist, solltest du mit einer Steuerberatung klären, die sich im deutsch-österreichischen Steuerrecht auskennt – gerne nennen wir dir Kontakte.

Nein. Vertrag, Verifizierung per Zoom, Gewerbeanmeldung über GISA-online, notarielle Schritte über Notarity und deine Post im digitalen Postfach – alles funktioniert remote von Deutschland aus. Nur bei Behördenterminen wie einer Betriebsprüfung musst du persönlich anwesend sein.

Ja. Mit einer Gewerbeberechtigung in Österreich wirst du Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) – vergleichbar mit der IHK-Mitgliedschaft in Deutschland. Dafür fällt eine Grundumlage an, deren Höhe von deiner Fachgruppe abhängt. Im Gegenzug kannst du das Gründerservice und die Beratung der WKO nutzen.

Das hängt davon ab, ob du in Österreich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst. Gründest du eine österreichische GmbH oder ein Einzelunternehmen mit Tätigkeit in Österreich, beantragst du Steuernummer und UID-Nummer beim Finanzamt Österreich. Bei einer Zweigniederlassung oder grenzüberschreitenden Leistungen klärst du das am besten mit deiner Steuerberatung.

Wenn du nur in Österreich selbständig tätig bist, bist du grundsätzlich hier versichert, in der Regel bei der SVS. Arbeitest du in Deutschland und Österreich, regelt die EU-Verordnung 883/2004, welches Land zuständig ist – meist das Land, in dem du wohnst und einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit ausübst. Lass dich dazu von der SVS oder deiner deutschen Krankenkasse beraten, bevor du startest.

Als Gewerbetreibende:r, der/die in Österreich ein Gewerbe betreibt, benötigst du zwingend eine österreichische Steuernummer – egal, woher du kommst und wo du gerade lebst.

Melde zuerst dein Gewerbe an und wende dich danach an das zuständige Finanzamt. Im Falle der PostWerkStatt hilft dir dabei gerne die Gewerbebehörde des Bezirks Urfahr-Umgebung (für dich hier verlinkt), das für dich dann zuständige Finanzamt ist hier verlinkt.

Als nicht-österreichische:r Gründer:in meldest du zuerst dein Gewerbe über GISA-online an und beantragst danach beim Finanzamt Österreich deine Steuernummer.

Als Einzelunternehmer:in nicht unbedingt – du kannst auch mit deinem deutschen Konto Geschäfte in Österreich machen. Praktisch ist ein österreichisches Konto (AT-IBAN) aber zu empfehlen, manche Geschäftspartner verlangen es sogar.
Gründest du eine GmbH, kommst du an einem Konto bei einer Bank mit Sitz oder Zweigniederlassung in Österreich nicht vorbei – vor allem wegen der nötigen Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals.
Unsere Empfehlung: Wenn du einen Sitz in Österreich gründest und hier tätig wirst, ist ein Konto in Österreich sinnvoll!

Wir empfehlen unsere Partnerbank Oberbank AG, Filiale Ottensheim. Du erhältst dort nicht nur beste persönliche Betreuung – du kannst auch das internationale Filialnetz der Oberbank AG nutzen, um vom Ausland aus alle Dinge dein österreichisches Geschäftskonto betreffen abzuwickeln!
Mehr Infos erhältst du bei unserem Betreuer Michael Dumfart.

Digital sofort: Jede Sendung wird bei Eingang erfasst und – mit deiner Vollmacht – gescannt, du wirst per E-Mail benachrichtigt und kannst sie in deinem digitalen Postfach lesen. Originale schicken wir dir, sofern nichts anderes vereinbart ist, 1x pro Monat per Post nach Deutschland nach. Dafür gibt es ein Porto-Akonto von € 30.

Unser Partnerbetrieb Agentur Froschauer erledigt alles rund um die Anmeldung für dich. Falls du nicht vor Ort bist, werden dir die Kennzeichen nach der Anmeldung zugeschickt. Alexander Froschauer berät dich gerne!

Ein nicht in Österreich gekauftes und zugelassene Fahrzeug hier zu melden ist kein Problem und geht wie folgt:

1) Erfassung des Fahrzeuges in der österreichischen Zulassungsdatenbank. Das macht grundsätzlich der Importeur der jeweiligen Marke, gerne ist dir aber auch unser Versicherungspartner Agentur Froschauer dabei behilflich.
2) Bezahlung der NOVA beim Finanzamt, geht einfach über Finanz Online
3) Anmeldung der Versicherung – am besten über unsere Partneragentur Froschauer
4) Anmeldung des KFZ in Österreich, Abmeldung in Deutschland – auch das macht Herr Froschauer gerne für dich
5) Kennzeichen montieren und los geht’s!

Gerne erledigen wir für dich als Bevollmächtige diesen Prozess.

Folgende Dokumente werden zur Ummeldung im Original benötigt:

  • Firmenbuch (oder GISA) Auszug
  • Versicherungsbestätigung
  • Typenschein
  • Kauf- oder Leasingvertrag
  • gültiges Prüfgutachten (“Pickerl”)
  • Vollmacht für die PostWerkStatt bzw. Hr. Froschauer

Ein Virtuelles Büro ist eine repräsentative Geschäftspräsenz/Firmensitz in Verbindung mit verschiedenen Büroservices für Unternehmen und Unternehmer:innen. Ohne hohe Mietkosten und dauerhafte Präsenz an einem Standort ist ein Virtual Office eine rechtssichere und günstige Alternative zum eigenen Büro oder den Firmensitz in der eigenen Wohnung. 

Wann sich ein Virtual Office wirklich lohnt, liest du in unserem Beitrag Was ist ein Virtual Office?

Ja, ein virtuelles Büro ist legal, solange bestimmte gesetzliche Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden.
Wichtig ist, dass eine „ladungsfähige Adresse” als Geschäftsadresse genutzt wird, d.h., dass das Virtuelle Büro jederzeit postalische Erreichbarkeit garantiert. 

Alle Details zur Rechtslage findest du im Beitrag Ist ein Virtual Office legal?

Dein Virtuelles Büro ist unser Gewerbe des „Büroservices“. Dein Firmensitz in der PostWerkStatt ist keine Briefkastenfirma (Scheinstandort), sondern ein rechtskonformer, vollwertiger Firmensitz. Die Rechtssicherheit entsteht dadurch, dass du unsere Büroservices in Anspruch nimmst – also die gesicherte Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost. Und natürlich dadurch, dass du je nach Bedarf jederzeit unsere Arbeitsplätze und Seminarräume nutzen kannst und somit die PostWerkStatt nicht nur virtuell, sondern auch ganz real zu deinem Büro, deinem Standort wird.

Ausführlich erklärt in Virtual Office vs. Briefkastenfirma.

Nein, unser einziger Standort ist Ottensheim bei Linz, PLZ 4100.
Gerne kannst du uns aber auch Wien vorziehen – und musst nicht mal zu uns kommen, Anmeldung, Verifizierung und Postverarbeitung geht bei uns digital und remote!

Ja, du kannst für Meetings gerne unsere Räume buchen.

Nein, alle Unternehmen, die einen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Österreich benötigen, können dies im Virtual Office der PostWerkStatt tun, sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Was dabei für ausländische Firmen gilt, steht im Beitrag zur Rechnungslegung der Zweigniederlassung.

Mit deiner Geschäftsadresse in der PostWerkStatt erhältst du dein Firmenschild am Postkasten und beim Büroeingang sowie ein eigenes Postfach. Wir nehmen deine Post entgegen und benachrichtigen dich bei Posteingang. Du kannst die Sendungen entweder persönlich abholen oder uns die Erlaubnis erteilen, diese zu öffnen und scannen – die Scans findest du dann in deinem digitalen Postfach. Gerne leiten wir Postsendungen auch postalisch weiter. Den genauen Prozess passen wir deinen Wünschen an und halten ihn gemeinsam vertraglich fest.

Das virtuelle Büro ist keine Betriebsstätte.
Es braucht daher keine Betriebsanlagengenehmigung, auch entsteht keine Beitragspflicht nach dem ORF-Beitragsgesetz.

Mehr dazu: ORF-Beitrag im Virtual Office.

Nein, für die Gewerbeanmeldung oder den Eintrag ins Firmenbuch ist eine ladungsfähige Adresse Voraussetzung. Dein Virtual Office in der PostWerkStatt garantiert die Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost.

Welche Adressen erlaubt sind, liest du in Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung.

Kein Problem. Natürlich erhältst du Firmenbuch- und/oder GISA-Auszüge erst nach der Gründung – und wenn es so weit ist, dann reichst du diese einfach nach. 

Die Policy der WKO (Wirtschaftskammer) ist es, zu empfehlen, Betriebsstätte bzw. Wohnort und Firmensitz an derselben Adresse zu haben.

Diese Empfehlung leitet sich von Präzedenzfällen ab, bei denen Virtual Offices oder andere Postservices für illegale Aktivitäten benutzt wurden.

Fakt ist: Das Virtual Office der PWS wurde von sämtlichen relevanten Behörden (Finanz, Gewerbe, Anti-Geldwäsche) geprüft und für völlig rechtssicher befunden.

In Österreich benötigst du eine ladungsfähige Adresse – diese muss aber keineswegs dort sein, wo du arbeitest oder lebst.

Nach § 11 Abs 1 Z 3 lit a UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, wobei das Gesetz lediglich eine Anschrift verlangt, nicht jedoch die Wohnadresse oder den tatsächlichen Arbeitsort. Du darfst daher eine ladungsfähige Geschäftsadresse, wie etwa ein Virtual Office, auf deinen Rechnungen anführen, sofern dort Post übernommen werden kann.
Für das Impressum gilt § 5 E-Commerce-Gesetz, wonach eine geografische Anschrift anzugeben ist, unter der du niedergelassen bist; auch hier besteht keine Verpflichtung, die private Wohnadresse offenzulegen, eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist ausreichend und der Schutz der Privatsphäre ein anerkanntes Interesse.

Nein – du kannst/musst deine Gewerbeadresse überall und konsistent verwenden.
§ 63 GewO
sieht vor, dass ein nicht im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, sowie auf einer Website seinen Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung angeben muss. 

Genau dafür hast du den rechtssicheren Firmensitz mit dem Virtual Office der PostWerkStatt.

Grundsätzlich ja. Das Vereinsgesetz schreibt allerdings vor, dass der Sitz der Hauptverwaltung als Vereinssitz anzugeben ist. Dies kann z.B. die Wohnadresse des Leitungsorganes sein, ob das auch auf ein Virtual Office zutrifft, ist eher unwahrscheinlich. 

Natürlich.
§ 25 Mediengesetz besagt, dass Websitebetreiber ihren „Wohnort oder Sitz (Niederlassung)“ im Impressum angeben müssen.
Die Adressangabe dient dazu, dass die örtlich jeweils zuständige (Medien-)Behörde dich identifizieren kann.
Eine ladungsfähige virtual Office Adresse ist hierfür ausreichend und möglich.

Mehr dazu: Impressum für Blogger, YouTuber und Autor:innen.

Mit einem Virtual Office erhältst du deine Post jederzeit und egal wo du bist. Mit deiner Vollmacht scannen wir eingehende Post und schicken dir diese per Email zu.

So funktioniert unser Postservice für Vielreisende und digitale Nomaden.

Ganz eindeutig nein. Diese muss immer mit einem realen Wohnraum verknüpft sein, an dem der/die Gemeldete auch anzutreffen ist.

Warum das so ist: Virtual Office ist keine Meldeadresse.

So weit wir können, sehr gerne. Vor allem aber ist unser Partner Notarity für dich da – auch mit einer online-Gründung deiner GmbH in Österreich, rechtssicher mit Notar, ganz ohne selbst anreisen zu müssen!
Zur online-Gründung kommst du direkt und einfach hier.

Einen Überblick gibt unser 4-Schritte-Guide zur Firmengründung.

Natürlich. Wenn tatsächlich eine echte Neugründung vorliegt (eine Standortverlegung wäre dafür nicht ausreichend!) dann passt das Neugründungs-Förderungsgesetz perfekt. Du musst vor der Gründung das NeuFöG Formular vom Gründerservice der WKO ausfüllen lassen, dann kommst du in den Genuss einer begünstigten Neugründung.
Mehr dazu auf der Website der WKO.

Schritt für Schritt erklärt: So nutzt du das NeuFöG.

notarity ist Europas führende Plattform für die Online-Beurkundung und bietet eine nahtlose und innovative Möglichkeit, Ihre notariellen Angelegenheiten vollständig online zu erledigen. Unser breites Netzwerk von Partnernotariaten in ganz Europa stellt sicher, dass Sie notarielle Aufgaben von überall aus erledigen können. Mit notarity können notarielle Vorgänge bei Bedarf bequem und sicher von zu Hause oder vom Büro aus erledigt werden – egal, wo auf der Welt Sie sich befinden. Das reduziert den Aufwand für notarielle Beurkundungen erheblich – manchmal von mehreren Wochen auf nur wenige Minuten. Mit unserer Lösung unterstützen wir Firmenkunden rund um den Globus bei der Erledigung ihrer notariellen Aufgaben in mehr als 100 Ländern.

RON ist der Prozess der notariellen Beglaubigung eines Dokuments vollständig aus der Ferne durch den Einsatz elektronischer Unterschriften, Identitätsüberprüfung, audiovisueller Kommunikation und elektronischer notarieller Journal- und Aufzeichnungstechnologien. Diese Technologien ermöglichen es den Notar:innen, sicher zu beglaubigen und gleichzeitig Zeit und Reisekosten für sich und die Beteiligten zu sparen. Weitere Infos dazu findest du hier.  

Kund:innen des Virtual Office der PostWerkStatt sind alle, die einen günstigen und rechtssicheren Firmensitz oder eine ladungsfähige Adresse für ein korrektes Impressum benötigen. Z.B. Start Ups, Einzelunternehmer:innen, in- oder ausländische Unternehmen, Betreiber:innen einer Webseite oder Autor:innen. Nutze auch die Vorteile unserer Lösung.

Ja, wir bieten dir für dein Unternehmen eine Festnetznummer mit lokaler Vorwahl deines Virtual Office an. Du kannst unter dieser Nummer auf deinem Handy angerufen werden, egal wo du bist. Und, egal wo du bist, du kannst von deinem Handy aus mit dieser Nummer telefonieren. Sichtbar ist dabei für deinen Gesprächspartner immer nur deine Festnetznummer. Möglich wird dies mit unserer virtuellen Telefonanlage auf Basis von 3CX.

Dann bist du bei uns richtig – dein virtual Office in der PWS schützt deine Privatadresse und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. Ausgenommen ist die Annahme von RSa-Briefen, die nur persönlich von dir selbst entgegengenommen werden dürfen (zB Zugangscodes zu Finanz-Online).

Mehr dazu: Firma gründen mit Virtual Office – auch ohne Büro.

Ja, eine separate Zustell-/Rechnungsadresse ist zulässig und in der Praxis sehr verbreitet, solange sie real existiert und Zustellungen möglich sind. Was in der PostWerkStatt garantiert ist.

Ja, natürlich. Datenbanken wie Firmen abc, Firmen a-z und andere Webseiten beziehen ihre Daten meist von der WKO – und dort sind jene Daten evident, die eben zu deiner Firma passen – nicht zu deinem privaten Wohnsitz. Wenn also dein Gewerbe bei uns angemeldet ist, dann ist sichergestellt, dass nirgends im Netz deine Privatadresse auftaucht.

Warum das so ist: Warum du so viel Werbung per Post bekommst.

Soll das Virtual Office dein Firmensitz sein und dein Unternehmen im Firmenbuch stehen (also z.B. GmbH, eGen oder ein e.U. sein) – dann musst du die Geschäftsadresse deiner Firma beim zuständigen Firmenbuchgericht melden. Im Falle der PostWerkStatt ist das das Landesgericht Linz.

Wie das geht: Firmenbuchänderung Schritt für Schritt.

Eine ladungsfähige Adresse ist eine Anschrift, unter der eine Person oder ein Unternehmen offiziell erreichbar ist und an die gerichtliche Schriftstücke oder behördliche Schreiben wirksam zugestellt werden können.

Das bedeutet:
Die Anschrift muss eine physische Adresse sein (kein reines Postfach).
Unter dieser Adresse muss die Person oder ein Empfangsbevollmächtigter tatsächlich Post entgegennehmen können.

Typisches Beispiel:
Wenn du ein Gewerbe anmeldest oder im Impressum einer Website eine Adresse angeben musst, wird eine ladungsfähige Anschrift verlangt – also eine „echte“ Adresse, an der dir auch ein Gerichtsvollzieher ein Schreiben zustellen könnte.

Für das Finanzamt ist maßgeblich, dass du erreichbar bist was im Virtual Office der PostWerkStatt garantiert ist.
Für deine Steuererklärung hingegen ist relevant, wo du tatsächlich arbeitest – wenn du also unser Virtual Office als Firmensitz nutzt, aber im Homeoffice arbeitest, dann kannst/musst du dein Homeoffice auch in der Steuererklärung anführen.

Eindeutig JA.

Du erhältst bei uns eine physische Adresse, an der gerichtliche und behördliche Schreiben zugestellt werden können.

Es ist ein tatsächlicher Zugang garantiert über einen Briefkasten, ein Postfach und eine immer anwesende Empfangsperson.

Ja, wichtig ist, dass die Adresse „ladungsfähig“ ist, also behördliche Schreiben zugestellt werden können. Das ist bei uns garantiert.

Ausführlich: Mit Virtual Office ins Firmenbuch.

Ja, wenn du ein Gewerbe ausübst muss dieses gemeldet sein – du kannst dafür dein virtual Office in der PostWerkStatt nutzen. Die für die PostWerkStatt zuständige Gewerbebehörde findest du bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, deine Gewerbean- oder Ummeldung kannst du auch via GISA-online machen.  

Ja, sind wir!
Bei uns kann jederzeit zugestellt werden, es ist sichergestellt, dass wir persönlich anwesend sind und Schreiben entgegennehmen.

Mehr dazu: Zustellungsbevollmächtigte erklärt.

  • Schutz deiner Privatadresse
  • Keine Büromiete
  • Firmensitz in einer Top-Lage
  • Seriöser Eindruck in der Geschäftswelt 
  • Konzentration auf dein Kerngeschäft
  • Optionale Nutzung von Büroräumen

Wir berechnen unsere Gebühr grundsätzlich nach Rechtspersonen. Wenn du also als Einzelunternehmer mehrere Gewerbe betreibst – dann bist du trotzdem eine Rechtsperson und zahlst nur einmal. Wenn du ein Einzelunternehmen und eine GmbH, zwei GmbHs oder eine andere Kombi aus 2 Rechtspersonen betreibst, dann berechnen wir unsere Gebühr 2x.
Außer bei jährlicher Zahlung gewähren wir keine Rabatte – dafür bekommst du faire Preise und exzellenten Service!

Bei monatlicher Buchung deiner Geschäftsadresse kannst du jederzeit kündigen, bei jährlicher Buchung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. 

Du holst deine Post gelegentlich selbst in unseren Büroräumen ab (Zugang zu Geschäftszeiten), wir senden dir deine Post nach oder du erteilst eine Vollmacht zum Öffnen, Scannen deiner Post, die du dann in deinem digitalen Postfach zum Download bereitgestellt findest.

Wir scannen deine einlangende Post – entweder nur das Kuvert (als Eingangsbenachrichtigung für dich vor der Weiterleitung der Post) oder den Inhalt, falls wir dafür eine Vollmacht haben.
Der Scan wird auf einem gesicherten Server abgelegt, du erhältst dazu eine Benachrichtigung samt Downloadlink und kannst dir deine Post jederzeit runterladen.

Die Website für den Download ist vollständig über HTTPS verschlüsselt, sodass alle Datenübertragungen sicher erfolgen. Ein Zugriff über ungesicherte Verbindungen ist nicht möglich.

Die Website für den Download ist vollständig über HTTPS verschlüsselt, sodass alle Datenübertragungen sicher erfolgen. Ein Zugriff über ungesicherte Verbindungen ist nicht möglich.
Die herunterladbaren Dateien liegen außerhalb des öffentlich zugänglichen Bereichs und können ausschließlich über das Download-Skript abgerufen werden. Dieses prüft, ob der jeweilige Benutzer berechtigt ist, die Datei herunterzuladen.

Ja, wir können auch eingeschriebene Postsendungen für dich annehmen.
Ausgenommen sind davon nur persönliche Schreiben – sogenannte RSa Briefe, diese dürfen wir auch mit Vollmacht nicht annehmen.
Als RSa werden vor allem Zugangsdaten zu Finanz Online versandt – für diese musst du dich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Alles andere nehmen wir für dich an und verarbeiten wir.

Natürlich senden wir nach, wohin auch immer du bist.

Sofern wir nichts anderes vereinbaren, 1x pro Monat.

Wenn du dauerhaft, also länger als 90 Tage, in Österreich tätig werden möchtest, dann brauchst du dafür in der Regel eine Gewerbeberechtigung.

Auch ohne Wohnsitz in Österreich möglich: Gewerbe anmelden ohne Wohnsitz vor Ort.

Für reglementierte Gewerbe ja, für freie Gewerbe nein. Welche Gewerbe frei sind, das findest du hier verlinkt.

Den Unterschied erklären wir in Freie vs. reglementierte Gewerbe.

Du selbst kannst dazu keinen Account anlegen – das machen wir, wenn du einen Virtual Office Vertrag mit uns abschließt.
Solltest du dein Passwort vergessen haben kannst du das unter dem Link zum Dashboard, den du mit jeder neuen gescannten Post per E-Mail erhältst, zurücksetzen.
Hast du weitere Fragen oder Probleme? Bitte maile uns, unter postwerkstatt@ottensheim.at helfen wir dir sehr gerne weiter!

Als Virtual Office User erhältst du all deine Post als Scan, zum Download in deinem virtuellen Postfach. Über jede neue Post wirst du per E-Mail benachrichtigt – und in diesen Mails findest du auch einen Link zum Zurücksetzen deines Passwortes!

Kooperationspartner

Logo Wolfschütz – Kooperationspartner der PostWerkStatt für Unternehmen mit Firmensitz im Virtual Office
Unser Partner für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Steuerberatung und alles rund um Geld und Recht
Logo notarity – Online-Notariat für die GmbH-Gründung mit Firmensitz in der PostWerkStatt
Firmengründung online leicht gemacht - Notariatsakte ohne Anwesenheit in Österreich
Logo Dialog Telekom – Telefonservice für dein Virtual Office mit Firmensitz in Ottensheim
Unser Partner für deine virtuelle Festnetznummer in Österreich.

Virtual Office Blog

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner