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Kann ich mein Virtual Office als Betriebsstätte anmelden?

19. November 2025

Du willst ein Virtual Office nutzen und fragst dich, ob du damit auch offiziell eine Betriebsstätte anmelden kannst? Die Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. In diesem Beitrag erkläre ich dir, was eine Betriebsstätte ist, wie sie definiert wird und wie du dein Virtual Office korrekt einsetzt.

Was ist eine Betriebsstätte?

Laut österreichischem Steuerrecht ist eine Betriebsstätte ein “fester Geschäftsbetrieb”, der zur Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dient. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Büros
  • Werkstätten
  • Verkaufsstellen
  • Lagerräume
  • andere feste Einrichtungen, die dauerhaft genutzt werden

Der Ort muss also konkret zuordenbar, erreichbar und dauerhaft nutzbar sein.

Wann gilt ein Virtual Office als Betriebsstätte?

Ein Virtual Office kann dann als Betriebsstätte gelten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Adresse ist tatsächlich dauerhaft nutzbar
  • Du kannst dort Post empfangen und ggf. Kundenkontakte pflegen
  • Du hast einen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter
  • Du bist dort “greifbar” für Behörden und hast Zugriff auf den Standort

Ein Anbieter wie die PostWerkStatt erfüllt genau diese Bedingungen und bietet dir eine rechtssichere Basis, um deine Betriebsstätte offiziell anzumelden.

Was brauchst du für die Anmeldung?

Um eine Betriebsstätte anzumelden (z. B. bei Finanzamt oder Sozialversicherung), brauchst du in der Regel:

  • Deine Firmenadresse bzw. Sitz
  • Einen Nutzungsnachweis (Vertrag mit dem Virtual-Office-Anbieter)
  • Bei Bedarf: ein Firmenschild oder eine Empfangsmöglichkeit vor Ort

Die PostWerkStatt stellt dir auf Wunsch ein offizielles Schreiben über die Nutzung und Erreichbarkeit der Adresse aus.

Was bedeutet das für Steuern und Abgaben?

Wenn du in Österreich eine Betriebsstätte hast, dann:

  • bist du in Österreich steuerpflichtig (KöSt, ESt, USt)
  • musst du eine Steuernummer beantragen
  • brauchst du ggf. eine Betriebsstättenmeldung beim Finanzamt
  • kannst du Betriebsausgaben geltend machen

Das Virtual Office wird dabei steuerlich wie ein “normales” Büro behandelt – solange es alle Anforderungen erfüllt.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn du z. B. nur einen Briefkasten mietest, ohne reale Infrastruktur oder Erreichbarkeit, gilt das nicht als Betriebsstätte. In diesem Fall kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

Deshalb ist es wichtig, mit einem Anbieter zu arbeiten, der dir alle Nachweise liefern kann – wie es bei der PostWerkStatt der Fall ist.

Was ist mit internationalen Unternehmen?

Auch wenn du z. B. aus Deutschland, der Schweiz oder einem anderen Land kommst und in Österreich eine Betriebsstätte errichten willst, ist das mit einem Virtual Office möglich. Wichtig dabei:

  • Du brauchst eine USt-ID bzw. Steuernummer in Österreich
  • Die Adresse muss offiziell nutzbar sein
  • Der Kontakt mit dem Finanzamt muss möglich sein

Die PostWerkStatt unterstützt dich auch in diesem Fall mit allen relevanten Dokumenten und Kontakten.

Fazit: Betriebsstätte mit Virtual Office? Ja, aber richtig.

Ein Virtual Office kann eine vollwertige Betriebsstätte sein, wenn die Voraussetzungen stimmen: echte Infrastruktur, Erreichbarkeit, Nutzungsvertrag. Mit einem erfahrenen Anbieter wie der PostWerkStatt hast du alles, was du brauchst, um deine Tätigkeit korrekt anzumelden und rechtssicher zu starten.

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