Schreibtisch in der PostWerkStatt
Premium Partner Badge MatchOffice

 

Dein Virtual Office in Österreich.
Sicher und einfach für alle Start-Ups, Freelancer, Vereine und GmbHs aus Deutschland.

 
➨ Du möchtest in Österreich gründen?
➨ Du möchtest in Österreich wirtschaftlich tätig werden?
➨ Deine Firma möchte eine Niederlassung in Österreich  gründen?
➨ Du brauchst eine österreichische Steuernummer?
➨ Du brauchst eine Adresse für ein rechtssicheres Impressum?
➨ Du möchtest deine Privatadresse nicht veröffentlichen?
 
Dann verlege deine Geschäftsadresse in die PostWerkStatt, nutze unser Virtuelles Büro samt Büroservices und vor allem:
 

Privat bleibt privat.
Handels-, gewerbe- und steuerrechtlich auf ganz sicherem österreichischen Boden.

 

Leistungen

Mit deinem Firmensitz an der Adresse der PostWerkStatt erhältst du dein Firmenschild am Postkasten und beim Büroeingang sowie ein eigenes Postfach. Wir nehmen deine Post entgegen und benachrichtigen dich bei Posteingang. Du kannst die Sendungen entweder persönlich abholen oder uns die Erlaubnis erteilen, diese zu öffnen, scannen und dir per Email zukommen zu lassen. Gerne leiten wir Postsendungen auch postalisch weiter. Den genauen Prozess passen wir deinen Wünschen an und halten wir gemeinsam vertraglich fest.

Kosten

Dein Firmensitz in der PostWerkStatt inkl. unserer Postservices kostet (netto, zzgl. 20% USt)

€ 385 bei jährlicher Zahlung
€ 35 bei monatlicher Zahlung
sowie

€ 30 einmalige Anmeldegebühr
€ 30 Porto-Akonto für periodische Nachsendungen der Originalpost

Für das Email-Service (Versand von Scans) fallen keine Kosten an.

GmbH Gründung online und einfach

Mit unserem Partner Notarity kannst du deine GmbH einfach und schnell online gründen. Egal ob Ausarbeitung eines Gesellschaftervertrages oder nur die notarielle Beglaubigung, du musst nicht extra anreisen um in Österreich zu gründen!

Zur online-Gründung kommst du direkt und einfach hier.

Wichtige Kontakte

Wir helfen dir gerne bei deiner Gründung - sofern wir das können. Gerne für dich da sind auch das Gründerservice der WKO (Wirtschaftskammer) und die für uns zuständige Gewerbebehörde. Brauchst du einen Notar, wende dich an unseren Partner Notarity, suchst du einen Anwalt, wende dich für Empfehlungen gerne an uns!

Legalität

Dein Virtuelles Büro ist unser Gewerbe des „Büro Services“. Dein Firmensitz in der PostWerkStatt ist keine Briefkastenfirma (Scheinstandort, um korrekt zu sein), sondern ein rechtskonformer, vollwertiger Firmensitz. Die Rechtssicherheit entsteht dadurch, dass du unsere Büro Services in Anspruch nimmst – also die Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost. Und natürlich dadurch, dass du je nach Bedarf jederzeit unser Arbeitsplätze und Seminarräume nutzen kannst und somit die PostWerkStatt nicht nur virtuell sondern auch ganz real zu deinem Büro, deinem Standort wird.

Rechtliches

Verlegst du deinen Gewerbestandort, dann musst du bei der zuständigen Behörde um eine Standortverlegung ansuchen. Hast du deinen Standort auch wo anders, dann musst du in der PostWerkStatt eine zusätzliche Betriebsstätte anmelden. Und wenn du im Firmenbuch eingetragen bist, dann führt dich natürlich dein erster Weg zum zuständigen Handelsgericht. Für das Finanzamt ist weniger der Firmensitz relevant, sondern der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest, lasse dich dazu von deiner Steuerberatung beraten. Bei der SVS kannst/solltest du deine neue Anschrift bekanntgeben - musst du aber nicht unbedingt.

Ladungsfähige Anschrift

Im Gegensatz zu einem Postfach gilt dein Firmensitz in der PostWerkStatt auch als Zustelladresse für behördliche Schreiben sowie als Niederlassung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

Anwesenheit im Büro

Nein, es ist nicht nötig, dass du selbst anwesend bist, um aus deinem Virtuelle Büro einen rechtskonformen Firmensitz zu machen. Natürlich besteht die Möglichkeit dazu - wenn du einen unserer Arbeitsplätze oder einen Meetingraum mietest, z.B. für Termine Kunden, die du nicht im Home Office empfangen magst. Als Ersatz für deine Anwesenheit gilt unser Büroservice, der Rechts- und Zustellsicherheit für dich schafft.

Wir brauchen von dir

Wir müssen sicherstellen, dass du auch für das Unternehmen, das du bei uns anmeldest, zeichnungsberechtigt bist. Dazu brauchen wir von dir einen aktuellen Firmenbuch- und/oder GISA-Auszug und/oder eine Vollmacht des/der Eigentümer:in bzw. Geschäftsführer:in sowie sowie einen Personalausweis.

Wann kannst du starten?

Jederzeit. Sobald wir alle benötigten Unterlagen haben, der Vertrag unterzeichnet ist und wir uns 1x persönlich oder via Zoom gesprochen haben kann es losgehen.

Kündigung

Du hast jederzeit die Möglichkeit, mit nur 4 Wochen Frist jederzeit kündigen und bleibst so flexibel, wie du dies möchtest!

Weitere Auskünfte

Hast du noch Fragen bzw. möchtest du die Rechtskonformität deines neuen Virtual Offices selbst prüfen, dann wende dich z.B. an die WKO, Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister oder an deine rechtliche bzw. steuerliche Vertretung.

Weitere Infos findest du auch hier, weiter unten unter "häufig gestellte Fragen".

Häufige Fragen zu Virtual Offices

Ein Virtuelles Büro ist eine repräsentative Geschäftspräsenz in Verbindung mit verschiedenen Büro Services für Unternehmen und Unternehmer:innen. Ohne hohe Mietkosten und dauerhafte Präsenz an einem Standort ist ein Virtual Office eine rechtssichere und günstige Alternative zum eigenen Büro. 

Ja, ein virtuelles Büro ist legal, solange bestimmte gesetzliche Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden.
Wichtig ist, dass eine „ladungsfähige Adresse“ als Geschäftsadresse genutzt wird, d.h., dass das Virtuelle Büro jederzeit postalische Erreichbarkeit garantiert. 

Dein virtuelles Büro ist unser Gewerbe des „Büroservices“. Dein Firmensitz in der PostWerkStatt ist keine Briefkastenfirma (Scheinstandort), sondern ein rechtskonformer, vollwertiger Firmensitz. Die Rechtssicherheit entsteht dadurch, dass du unsere Büroservices in Anspruch nimmst – also die gesicherte Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost. Und natürlich dadurch, dass du je nach Bedarf jederzeit unser Arbeitsplätze und Seminarräume nutzen kannst und somit die PostWerkStatt nicht nur virtuell sondern auch ganz real zu deinem Büro, deinem Standort wird.

Ja, du kannst für Meetings gerne unsere Räume buchen.

Nein, alle Unternehmen, die einen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Österreich benötigen, können dies im Virtual Office der PostWerkStatt tun, sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Mit deiner Geschäftsadresse in der PostWerkStatt erhältst du dein Firmenschild am Postkasten und beim Büroeingang sowie ein eigenes Postfach. Wir nehmen deine Post entgegen und benachrichtigen dich bei Posteingang. Du kannst die Sendungen entweder persönlich abholen oder uns die Erlaubnis erteilen, diese zu öffnen, scannen und dir per Email zukommen zu lassen. Gerne leiten wir Postsendungen auch postalisch weiter. Den genauen Prozess passen wir deinen Wünschen an und halten wir gemeinsam vertraglich fest.

Das virtuelle Büro ist keine Betriebsstätte.
Es braucht daher keine Betriebsstättengenehmigung, auch entsteht Beitragspflicht nach ORF-Beitragsgesetz (OBS).

Nein, für die Gewerbeanmeldung oder den Eintrag ins Firmenbuch ist eine ladungsfähige Adresse Voraussetzung. Dein Virtual Office in der PostWerkStatt garantiert die Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost.

Grundsätzlich ja. Das Vereinsgesetz schreibt allerdings vor, dass der Sitz der Hauptverwaltung als Vereinssitz anzugeben ist. Dies kann z.B. die Wohnadresse des Leitungsorganes sein, ob das auch auf ein Virtual Office zutrifft, ist eher unwahrscheinlich. 

Ganz eindeutig nein. Diese muss immer mit einem realen Wohnraum verknüpft sein, an dem der/die Gemeldete auch anzutreffen ist.

Kunden des Virtual Office der PostWerkStatt sind alle, die einen günstigen und rechtssicheren Firmensitz oder eine ladungsfähige Adresse für ein korrektes Impressum benötigen. Z.B. Start Ups, Einzelunternehmer:innen, in- oder ausländische Unternehmen, Betreiber:innen einer Webseite oder Autor:innen. Nutze auch die die Vorteile unserer Lösung.

Nein, wir nehmen deine Post entgegen und bearbeiten diese, bieten aber kein Telefonservice an.

So weit wir können, sehr gerne. Vor allem aber ist unser Partner Notarity für dich da – auch mit einer online-Gründung deiner GmbH in Österreich, rechtssicher mit Notar, ganz ohne selbst anreisen zu müssen!
Zur online-Gründung kommst du direkt und einfach hier.

notarity ist Europas führende Plattform für die Online-Beurkundung und bietet eine nahtlose und innovative Möglichkeit, Ihre notariellen Angelegenheiten vollständig online zu erledigen. Unser breites Netzwerk von Partner Notariaten in ganz Europa stellt sicher, dass Sie notarielle Aufgaben von überall aus erledigen können. Mit notarity können notarielle Vorgänge bei Bedarf bequem und sicher von zu Hause oder vom Büro aus erledigt werden – egal, wo auf der Welt Sie sich befinden. Das reduziert den Aufwand für notarielle Beurkundungen erheblich – manchmal von mehreren Wochen auf nur wenige Minuten. Mit unserer Lösung unterstützen wir Firmenkunden rund um den Globus bei der Erledigung ihrer notariellen Aufgaben in mehr als 100 Ländern.

RON ist der Prozess der notariellen Beglaubigung eines Dokuments vollständig aus der Ferne durch den Einsatz elektronischer Unterschriften, Identitätsüberprüfung, audiovisueller Kommunikation und elektronischer notarieller Journal- und Aufzeichnungstechnologien. Diese Technologien ermöglichen es den Notar:innen, sicher zu beglaubigen und gleichzeitig Zeit und Reisekosten für sich und die Beteiligten zu sparen.
Weitere Infos dazu findest du unter https://app.notarity.com/#/book/postwerkstatt/

Soll das Virtual Office dein Firmensitz sein und dein Unternehmen im Firmenbuch stehen (also z.B. GmbH, eGen oder ein e.U. sein) – dann musst du die Geschäftsadresse deiner Firma beim zuständigen Handelsgericht melden. Im Falle der PostWerkStatt ist das das Landesgericht Linz.

Ja, wenn du ein Gewerbe ausübst muss dieses gemeldet sein – du kannst dafür dein virtual Office in der PostWerkStatt nutzen. Die für die PostWerkStatt zuständige Gewerbebehörde findest du bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung, deine Gewerbean- oder Ummeldung kannst du auch via GISA-online machen.  

Als nicht-österreichischer Gründer oder Gründerin meldest du dein Gewerbe im GISA-online an – und beantragst danach beim Finanzamt Urfahr deine Steuernummer.

  • Schutz deiner Privatadresse
  • Keine Büromiete
  • Firmensitz in einer Top-Lage
  • Seriöser Eindruck in der Geschäftswelt 
  • Konzentration auf dein Kerngeschäft
  • Optionale Nutzung von Büroräumen

Bei monatlicher Buchung deiner Geschäftsadresse kannst du jederzeit kündigen, bei jährlicher Buchung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. 

Du holst deine Post gelegentlich selbst in unseren Büroräumen ab (Zugang zu Geschäftszeiten), wir senden dir deine Post nach oder du erteilst eine Vollmacht zum Öffnen, Scannen deiner Post, die da dann per e-Mail erhältst.

Natürlich senden wir nach, wohin auch immer du bist.

Sofern wir nichts anderes vereinbaren, 1x pro Monat.

Wenn du dauerhaft, also länger als 90 Tage, in Österreich tätig werden möchtest, dann brauchst du dafür in der Regel eine Gewerbeberechtigung.

Für reglementierte Gewerbe ja, für freie Gewerbe nein. Welche Gewerbe frei sind, das findest du hier verlinkt.

Als Gewerbetreibende:r, der/die in Österreich ein Gewerbe betreibt, benötigst du zwingend eine österreichische Steuernummer – egal, woher du kommst und wo du gerade lebst.

Melde zuerst dein Gewerbe an und wende dich danach an das zuständige Finanzamt. Im Falle der PostWerkStatt hilft dir dabei gerne die Gewerbebehörde des Bezirks Urfahr Umgebung (für dich hier verlinkt), das für dich dann zuständige Finanzamt ist hier verlinkt.

Einfach und online über GISA online. Gerne hilft dir auch die für die PostWerkStatt zuständige Gewerbebehörde weiter.
Prüfe vor der Anmeldung, ob dein Gewerbe in Österreich frei oder reglementiert ist und ob du Befähigungsnachweise brauchst.

Als Deutscher Staatsbürger kannst du in Österreich problemlos eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Die Staatsangehörigkeit stellt hierbei kein Hindernis dar, da Österreich als EU-Mitglied die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger gewährleistet.

Nein – wenn der/die Geschäftsführer:in EU-Bürger:in ist, ist kein Wohnsitz bzw. keine Aufenthaltsgenehmigung nötig. Du kannst deine österreichische GmbH auch mit einer deutschen (oder anderen EU-) Geschäftsführung leiten.