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Gründung & RechtlichesVirtual Office

Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung – was ist erlaubt, was nicht?

17. August 2025

Du willst dein Gewerbe anmelden, hast aber noch kein eigenes Büro? Dann fragst du dich wahrscheinlich: Welche Adresse darf ich angeben? Kann ich mein Homeoffice nutzen? Oder ein Virtual Office? In diesem Beitrag bekommst du klare Antworten darauf, was bei der Gewerbeanmeldung in Österreich erlaubt ist und worauf du unbedingt achten solltest.

Warum ist die Adresse bei der Gewerbeanmeldung so wichtig?

Bei der Gewerbeanmeldung musst du angeben, wo dein Unternehmen seinen Sitz hat. Diese Adresse landet in offiziellen Registern, wird im Schriftverkehr verwendet und ist für Kunden sowie Behörden relevant.

Die Adresse zeigt:

  • Wo dein Betrieb rechtlich “beheimatet” ist
  • Wo du erreichbar bist (postalisch, telefonisch, ggf. persönlich)
  • Wo Behörden oder Banken dich finden, wenn es darauf ankommt

Welche Arten von Adressen sind erlaubt?

Du darfst bei der Gewerbeanmeldung nur eine Adresse angeben, die du auch rechtlich nutzen darfst. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

1. Privatadresse / Homeoffice

Das ist erlaubt, wenn du tätigkeitsbezogen von zu Hause aus arbeitest und deine Wohnung laut Mietvertrag oder Eigentumserklärung für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Eventuell brauchst du die Zustimmung deines Vermieters.

2. Büroadresse (klassische Anmietung)

Kein Problem, solange du dort tätigkeitsbezogen arbeiten kannst und die Adresse gewerblich genutzt werden darf. Meist die “klassische” Variante.

3. Virtual Office / Virtuelles Büro

Das ist eine legale Möglichkeit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Anbieter muss die Adresse rechtlich zur Nutzung bereitstellen
  • Du brauchst eine schriftliche Nutzungsbestätigung
  • Die Adresse muss gewerblich nutzbar und postalisch erreichbar sein

Anbieter wie die PostWerkStatt erfüllen diese Voraussetzungen und stellen dir alle nötigen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung.

Was ist nicht erlaubt?

Es gibt auch Adressformen, die nicht anerkannt werden oder zu Problemen führen können:

  • Reine Briefkastenadressen ohne Erreichbarkeit
  • Wohngemeinschaften oder Adressen ohne gewerbliche Nutzungsmöglichkeit
  • Scheinadressen ohne reale Infrastruktur
  • Adressen ohne vertragliche Nutzungsberechtigung

Wenn du hier falsche Angaben machst, kann deine Anmeldung abgelehnt oder rückwirkend aufgehoben werden.

Was muss ich der Gewerbebehörde vorlegen?

Neben dem ausgefüllten Formular brauchst du in der Regel:

  • Gültigen Ausweis (ID oder Reisepass)
  • Nachweis über deine Adresse (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Nutzungsbestätigung vom Virtual Office)
  • Ggf. Gewerbeberechtigung oder Befähigungsnachweis

Wenn du ein Virtual Office nutzt, bekommst du die notwendigen Unterlagen vom Anbieter ausgestellt.

Was passiert, wenn ich keine passende Adresse habe?

Dann solltest du vor der Anmeldung mit einem Anbieter wie der PostWerkStatt Kontakt aufnehmen. Dort kannst du kurzfristig eine seriöse Adresse buchen und bekommst alle Unterlagen für die Anmeldung direkt mitgeliefert.

So vermeidest du:

  • Verzögerungen bei der Anmeldung
  • Rückfragen oder Ablehnungen durch die Behörde
  • Spätere Probleme mit Steuer, SVA oder Firmenbuch

Fazit: Die richtige Adresse ist entscheidend

Die Adresse ist mehr als nur eine Zeile im Formular. Sie ist dein offizieller Standort – und damit Grundlage für deine gesamte Selbstständigkeit. Ob du dein Homeoffice nutzt oder ein Virtual Office wie das der PostWerkStatt – wichtig ist, dass die Adresse legal, erreichbar und nutzbar ist.

Wenn du noch unsicher bist, welche Adresse für deine Anmeldung geeignet ist, beraten wir dich gerne.

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